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Medialexikon

Landesmedienanstalt

Unter der Dachmarke die medienanstalten arbeiten die 14 Landesmedienanstalten Deutschlands zusammen. Dabei fungieren sie als Aufsichtsbehörde aller privaten Funk- und Fernsehsender. Sie prüfen die Einhaltung von Werberegeln, des Jugendschutzes und fördern Projekte zur Vermittlung von Medienkompetenz. Da der Rundfunk in Deutschland in den Händen der Länder liegt, gibts es zur Rundfunkaufsicht in fast jedem Bundesland eine Landesmedienanstalt. Lediglich für Berlin und Brandenburg sowie für Hamburg und Schleswig-Holstein sind diese zusammengelegt.

Grundlage für die Arbeit der Landesmedienanstalten sind der Rundfunkstaatsvertrag, der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und die Landesmediengesetze. Die Zusammenarbeit wird dabei durch vier zentrale Kommissionen übernommen: die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK), die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) sowie die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK).

Ein weiteres Organ ist die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (kurz DLM).