
Auftragsabwicklung
Auftragsannahme
Die NDR Media GmbH (nachfolgend NDR Media genannt) hat die in der ARD-Werbung zusammen- geschlossenen Werbegesellschaften (ARD-Werbung SALES & SERVICES GmbH, nachfolgend AS&S genannt) beauftragt, im Rahmen der verfügbaren Sendezeit Aufträge für Werbung im Fernsehen, die in der hierfür vorgesehenen Sendezeit über die vom Norddeutschen Rundfunk Hamburg (NDR) für das Erste Fernsehprogramm betriebenen Fernsehsender ausgestrahlt werden, entgegenzunehmen und namens und für Rechnung der NDR Media auszuführen.
NDR Media behält sich vor, entsprechende Aufträge auch selbst entgegenzunehmen und auszuführen.
Berechnung
Die Einschaltungen werden nur mit den gebuchten Zeiteinheiten, mindestens aber mit 10 Sekunden, abgerechnet. Einschaltungen mit einer Sendedauer von mehr als 60 Sekunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Die Berechnung erfolgt durch AS&S, wenn der Auftrag durch AS&S bestätigt wurde, in allen anderen Fällen durch NDR Media.
Preisangaben
Soweit keine andere Währung ausdrücklich genannt ist, verstehen sich alle Preise in Euro, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Umsatzsteuer.
Rabatte
Brutto-Umsatzerlöse aus der regionalen TV-Werbung bei der NDR Media und der ARD-Werbung TV National werden zur Rabattierung nicht
zusammengefasst.
Bei Aufträgen ein und desselben Werbungtreibenden
für regionale TV Werbeeinschaltungen bei NDR Media und für ARD-Werbung
TV National wird der für die nationalen Buchungen maßgebliche Rabattsatz gewährt, wenn dieser für den Werbungtreibenden bei seiner regionalen Buchung günstiger ist.
Eine Rabattzusammenfassung bei Aufträgen verschiedener Unternehmen
erfolgt nur, wenn AS&S oder NDR Media
a) eine aktuelle Bescheinigung der zuständigen Finanzbehörde über die steuerliche Organschaft vorliegt oder
b)
eine aktuelle Bescheinigung eines öffentlich bestellten
Wirtschaftsprüfers darüber vorliegt, dass zwischen den in Betracht
kommenden Unternehmen eine Beziehung im Sinne des § 290 Abs. 1, Abs. 2
HGB besteht bzw. sie einen Gleichordnungskonzern bilden. Dabei sind die
Rechtsform sowie der Sitz (In- oder Ausland) der beteiligten
Unternehmen ohne Bedeutung.
Agenturvergütungen
Werden der AS&S oder der NDR Media Aufträge für Werbesendungen von Werbeagenturen oder Werbungsmittlern erteilt, erhalten diese, sofern sie ihre Auftraggeber werblich beraten und entsprechende Dienstleistungen der Auftragnehmerin nachweisen können, soweit branchenüblich, eine Agenturvergütung in Höhe von 15 % der um etwa gewährte Rabatte gekürzten Brutto-Einschaltpreise (ausschließlich Umsatzsteuer).
Zahlungsbedingungen
a) Für die in laufender Geschäftsbeziehung stehenden Vertragspartner
werden die Einschaltungen im Regelfall jeweils im Monat vor der
Ausstrahlung mit Rechnungsdatum vom 5. des Ausstrahlungs- monats
berechnet. Bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum
werden 2 % Skonto gewährt. Die Rechnungen sind spätestens nach 25 Tagen
ab Rechnungsdatum rein netto, ohne Abzug, fällig. Bei Berechnung mit
Rechnungsdatum nach dem 5. des Ausstrahlungsmonats gelten die
Zahlungsziele analog. In Ausnahmefällen behält sich NDR Media vor,
auch bei Vertragspartnern, die in laufender Geschäftsbeziehung mit NDR Media stehen, die unter Punkt b) genannten Zahlungsbedingungen
anzuwenden.
b) Erstmalige Vertragspartner zahlen vor Beginn der
1. Ausstrahlung. Der Zahlungseingang muss bis spätestens 3 Werktage vor
der 1. Ausstrahlung erfolgen. In der Regel werden die Buchungen im
Monat vor der Ausstrahlung berechnet.
Die Rechnungen sind bei
Wahrung der in Abs. 1 genannten Vorauskasse spätestens nach 25 Tagen ab
Rechnungsdatum rein netto, ohne Abzug, fällig. Bei Zahlungseingang
innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt.
Für
die von AS&S erstellten Rechnungen gilt als Tag der Zahlung bei
Übersendung von Verrechnungsschecks der Tag des Eingangs bei AS&S,
bei Überweisungen der Tag, an dem der Betrag auf dem nach genannten
Konto bei AS&S gutgeschrieben wird:
• ARD-Werbung SALES & SERVICES GmbH
Dresdner Bank AG, Kto. 230 024 200 (BLZ 500 800 00)
Ist
die Rechnung nicht termingerecht beglichen, so sind AS&S und NDR
Media berechtigt, die Ausführung des Auftrages bis zum Zahlungseingang
zu unterlassen oder vom restlichen Auftrag zurückzutreten, ohne dass
daraus ein Ersatzanspruch des Auftraggebers abgeleitet werden kann. Der
Auftraggeber haftet der NDR Media für den entstandenen Schaden.
Sendeunterlagen
Die vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung zu stellenden
Sendeunterlagen, insbesondere Einschaltpläne sowie Bild- und Tonträger,
müssen der WDR mediagroup mindestens 10 Werktage vor der Sendung
vorliegen. Die Videobänder (in den Formaten Betacam SP oder Digital
Betacam) sind den ARD-Produktionsrichtlinien entsprechend herzustellen
und zu konfektionieren sowie mit den Inhalt eindeutig beschreibenden
MAZ-Karten anzuliefern.
Später eingehende Sendeunterlagen kann die
WDR mediagroup ohne Angabe von Gründen zurückweisen. Ziffer 13 der
allgemeinen Geschäftsbedingungen der NDR Media bleibt unberührt.
Aufbewahrung und Rücksendung der Sendekopien
Auf Wunsch des Auftraggebers werden ihm die angelieferten
Sendekopien auf seine Gefahr und seine Kosten zurückgesendet. Dieser
Wunsch muss innerhalb von 14 Tagen nach Eingang schriftlich geltend
gemacht werden. Andernfalls werden die Sendekopien entsorgt.
Gestaltungskosten für Sendeunterlagen
Die Gestaltungskosten für Werbeeinschaltungen (Bild und Ton) gehen
ausschließlich zulasten des Auftraggebers.
Änderungen der Organschaft im Vertragsjahr werden bei der Rabattierung berücksichtigt. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.